Seit Jänner ist die
Steuerreform 2016 auch auf dem Lohnzettel der Angestellten und Arbeiter sichtbar. Je nach Einkommen haben Angestellte und Arbeiter zwischen 40 Euro und 150 Euro - pro Monat - mehr zur Verfügung. Das mag auf dem ersten Blick nicht viel sein, ist aber - auf das Jahr gerechnet - ein nicht zu verachtendes Lohnplus.
Eine Entlastung für Großverdiener Wer vor dem Jahr 2016 einen monatlichen Bruttodienst von 3.700 Euro hatte, erhielt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer eine Netto-Summe von 2.231,50 Euro. Seit Jänner beträgt die Netto-Summe aber 2.357,20 - ein Plus von 125,70 Euro. Am Ende des Jahres hat der Arbeitnehmer somit 1.504,40 Euro mehr auf seinem Konto. Doch nicht nur "Großverdiener" profitieren. Wer einen monatlichen Bruttoverdienst von 1.700 Euro erhält, hat am Ende des Jahres ein Plus von 680,70 Euro in der Tasche.
Wer profitiert tatsächlich? Die größten Gewinner sind jene Personen, welche einen Jahresverdienst zwischen 11.000 Euro und 18.000 Euro erhalten; hier wurde der Eingangssteuersatz auf 25 Prozent reduziert. Doch die Steuerreform hat auch Auswirkungen auf Personen, die nicht mehr als 11.000 Euro im Jahr beziehen. Die sogenannte Negativsteuer bringt - bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 1.000 Euro - eine Entlastung von 283 Euro im Jahr. Jedoch muss diese Gutschrift erst vom Arbeitnehmer - über die Arbeitnehmerveranlagung - geltend gemacht werden.
Auch Familien wurden berücksichtigt Vorteile gibt es auch für Familien mit Kindern. Der Kinderfreibetrag wurde auf 400 Euro - pro Kind - erhöht (bislang 220 Euro). Auch der gesplittete Kinderfreibetrag, der bis zum Jahr 2016 132 Euro betrug, wurde auf 300 Euro angehoben. Eine Regelung, von der vorwiegend berufstätige Mütter profitieren sollen.
Die Finanzierung der Steuerreform - es gab auch Kritik und Unverständnis Da die Bundesregierung nicht auf Grundlage neuer Schulden arbeiten wollte, wurden Gegenfinanzierungen gefunden, welche die Steuerreform finanzieren sollen. Dass hier natürlich auch Nachteile aufgetreten sind, ist keine Überraschung. So erhöhte sich die Grunderwerbsteuer beim Schenken und Erben. Immobiliengewinne werden seit dem 1. Jänner 2016 mit 30 Prozent versteuert und bestimmte Produkte wurden mit einer höheren Mehrwertsteuer versehen. Auch wurde die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung angehoben. Grund zur Kritik, da die Teuerungen dazu führen, dass am Ende die Entlastung doch wieder an anderen Positionen "aufgefressen" wird.
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